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Fortbildungskatalog_2015

65 [3] Stornierungsregelungen für individuelle Veranstal- tungen sind in dem jeweiligen Angebot und der Auf- tragsbestätigung festgelegt [4] Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt davon unberührt. § 5 Änderung, Stornierung durch den Veranstalter [1] Die HCx Consulting GmbH ist berechtigt, Veranstal- tungen aus wichtigem Grund abzusagen bzw. zu ver- schieben. Wichtige Gründe sind insbesondere:   Erkrankung oder dringende Verhinderung des / der Dozenten.   Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl des Seminars.   andere Gründe,die sie nicht selbst zu vertreten hat. [2] Im Fall der Änderung oder Stornierung werden die Teilnehmer schriftlich und schnellstmöglich benachrich- tigt.Die bereits gezahlte Seminargebühr wird umgehend erstattet, sofern eventuell angebotene Ersatztermine nicht wahrgenommen werden können. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Kostenerstattung. [3] Bei Veranstaltungen, die nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen und sittenwidrigen oder rufschädi- genden Charakter haben,behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen Schadensersatz- oder sonstige -an- sprüche zustehen. § 6 Haftung Medizinisches Kompetenzzentrum [1] Der Teilnehmer der Veranstaltung ist im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung einer Schule gegen Personenschäden (2 Mio.EUR),Sachschäden (1 Mio. EUR) und Vermögensschäden (100.000 EUR) versi- chert. [2] Das Medizinische Kompetenzzentrum haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach den §§ 701 ff BGB. Darüber hinaus haftet das Trainingszentrums nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetz- lichen Vertreter und seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen. [3] Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des me- dizinischen Kompetenzzentrums. Etwaige Schadenersatz- ansprüche müssen spätestens beim Verlassen des medizi- nischen Kompetenzzentrums diesem gegenüber geltend gemacht werden. [4] Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig fest- gestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haf- tung des Medizinischen Kompetenzzentrums ist – abge- sehen von den §§ 701 ff.BGB - auf 10.000 EUR beschränkt. § 7 Haftung des Kunden [1] Für Beschädigungen oder Verluste, die dem Kunden oder seinem / n Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kom- petenzzentrum anzulasten sind, haftet der Kunde. Er ist in dem Umfang von der Haftung befreit, in dem der Verursa- cher des Schadens oder ein Dritter dem Kompetenzzen- trum Ersatz leisten. [2] Wenn das medizinische Kompetenzzentrum für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und auf Rech- nung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Be- handlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrich- tungen und stellt das medizinische Kompetenzzentrum von allen Ansprüchen Dritter frei. § 8 Schlussklauseln [1] Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. [2] Die Speicherung der Daten aus diesem Vertrag für interne Zwecke ist beiden Vertragspartnern gestattet. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist, außer in den gesetzlich erlaubten Fällen,unzulässig. [3] Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der HCx Con- sulting GmbH Gerichtsstand ist im kaufmännischen Ver- kehr ebenfalls der Sitz des Unternehmens. [4] Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemes- sene Regelung einigen. * Die Seminargebühren unterliegen der Umsatzsteuer- pflicht.DieausgewiesenPreisesindjeweilsBruttopreise inkl.der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. ** Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- kosten und -abbruchversicherung.

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