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Fortbildungskatalog_2015 - Allgemeine Geschäftsbedingungen

64 Der HCx Consulting GmbH für die Teilnahme an Ver- anstaltungen im medizinischen Kompetenzzentrum § 1 Leistungsumfang [1] Sofern nichts anderes angeboten und vereinbart wur- de,stellt das medizinische Kompetenzzentrum folgendes für den Teilnehmer der Fortbildung bereit:   Tagungs- und Funktionsräume mit Ausstattung   Dozenten mit ausgewiesener Berufserfahrung   Räumlichkeiten für die Pausen, jeweils laut Haus- Prospekt   Mittagessen,PausenimbissundGetränkenachnäherer Vereinbarung   Übernachtungsmöglichkeit für Teilnehmer und Do- zenten nach näherer Vereinbarung   Informationen über die Nutzung des medizinischen Kompetenzzentrums sowie über An- und Abreise   Ausreichende Parkplatzmöglichkeiten [2] Diese Leistungen sind vom Kunden nach dem im je- weiligen Prospekt (Fortbildungsprogramm) genannten Tarif (Seminargebühr) zu vergüten,sofern nichts anderes vereinbart wurde. § 2 Anmeldung / Auftragserteilung [1] Anmeldungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der HCx Consulting GmbH sind schriftlich vorzunehmen. Telefonische Anmeldungen können nur berücksichtigt werden,wenn Sie schriftlich nachgereicht werden. [2] Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmel- dungen über die Teilnahme. [3] Veranstaltungen, die auf die speziellen Belange des Auftraggebers abgestellt sind (individuelle Veranstal- tungen), bedürfen einer schriftlichen Auftragserteilung, mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn. [4] Mit der Anmeldung besteht noch kein Anspruch auf Erfüllung. § 3 Auftragsbestätigung / Zahlungspflichten Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Regeln: [1] Die Anmeldung bzw. der Auftrag werden durch ein separates Schreiben (Brief oder Email) oder spätestens mittels schriftlicher Rechnung durch die HCx Consulting GmbH bestätigt und sind somit für beide Seiten verbind- lich. [2] Die Preise für die vereinbarten Leistungen des me- dizinischen Kompetenzzentrum ergeben sich aus den im Prospekt genannten Tarifen* oder dem jeweiligen, individuellen, Angebot. Preisänderungen sind nicht aus- geschlossen,es gilt die Mitteilung in der Bestätigung der Anmeldung oder des Auftrages. [3] Die Rechnung wird, so nicht abweichend vereinbart, zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und die Zah- lung muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein. Ist das nicht der Fall, behalten wir uns vor, Ihren Platz an einen weiteren Interessenten zu vergeben. [4] Erfolgt die Rechnungsstellung später als zweiWochen vor Veranstaltungsbeginn, so ist ein Zahlungsnachweis spätestens bei Veranstaltungsbeginn beizubringen, an- dernfalls ist die HCx Consulting GmbH berechtigt, ohne schuldbefreiende Wirkung eine Teilnahme an der Veran- staltung zu verweigern. [5] Wurde eine Vergütung nach einer bestimmten Zahl von Veranstaltungsteilnehmern vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl mitzutei- len. Danach eintretende Veränderungen teilt er unver- züglich mit.Die zwei Tage vor Seminarbeginn gemeldete Zahl gilt als verbindlich.Die Rechnungslegung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch auf der Grundlage des zuletzt mitgeteilten An- meldestandes. Die ursprünglich vereinbarte Teilnehmer- zahl bleibt in diesem Fall unberücksichtigt. § 4 Änderung, Kündigung, Rücktritt ** [1] Eine Stornierung seitens des Auftraggebers/Teilneh- mers bedarf der Schriftform. [2] Für zahlungspflichtige Teilnehmer gilt Folgendes:   Für Rücktrittserklärungen, die bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Trainingszentrum ein- gehen (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs) fallen keine Kosten an.   Für Rücktrittserklärungen,die 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Trainingszentrum einge- hen (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs) fal- len 50 % der Seminargebühr an.   Für Rücktrittserklärungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim medizinischen Kompe- tenzzentrumeingehen(maßgeblichistdasDatumdes Posteingangs) fallen 100 % der Seminargebühr an.   FürdenFall,dassfürdasgleicheSeminareinadäquater Ersatzteilnehmer gestellt wird, fallen keine Rücktritts- gebühren an.   Der Nachweis eines geringeren Schadens für das me- dizinische Kompetenzzentrum obliegt dem Seminar- teilnehmer. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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