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last updated: 31.07.2010

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen im Trainingszentrum der HCx Consulting GmbH. Die HCx Consulting GmbH hat ihren Sitz in D-17268 Templin, Döllnkrug 2.

Sie können sich diese AGB als PDF-Dokument [128 KB] downloaden.


§ 1 Leistungsumfang

[1] Sofern nichts anderes angeboten und vereinbart wurde, stellt das Trainingszentrum der HCx Consulting GmbH Folgendes für den Teilnehmer der Fortbildung bereit:

[2] Diese Leistungen sind vom Kunden nach dem im jeweiligen Fortbildungsprogramm (Prospekt) genannten Tarif (Seminargebühr) zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 2 Anmeldung/Auftragserteilung

[1] Anmeldungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der HCx Consulting GmbH sind schriftlich erforderlich. Telefonische Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn Sie schriftlich nachgereicht werden.

[2] Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme.

[3] Veranstaltungen, die auf die speziellen Belange des Auftraggebers abgestellt sind (individuelle Veranstaltungen), bedürfen einer schriftlichen Auftragserteilung, mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

[4] Mit der Anmeldung besteht noch kein Anspruch auf Erfüllung.

§ 3 Aufragbestätigung / Zahlungspflichten

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Regeln:

[1] Die Anmeldung bzw. der Auftrag werden durch ein separates Schreiben oder spätestens mittels der schriftlichen Rechnung durch die HCx Consulting GmbH bestätigt und somit für beide Seiten verbindlich.

[2] Die Preise für die vereinbarten Leistungen des Trainingszentrums ergeben sich aus den im jeweiligen Prospekt genannten Tarifen* oder dem jeweiligen, individuellen Angebot. Preisänderungen sind nicht ausgeschlossen – es gilt spätestens die Mitteilung in der Bestätigung der Anmeldung oder des Auftrages.

[3] Die Rechnung ist zahlbar bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.

[4] Erfolgt die Rechnungsstellung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn so ist ein Zahlungsnachweis spätestens bei Veranstaltungsbeginn beizubringen, andernfalls ist die HCx Consulting GmbH berechtigt, ohne schuldbefreiende Wirkung, eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.

[5] Wurde eine Vergütung nach einer bestimmten Zahl von Veranstaltungsteilnehmern vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Danach eintretende Veränderungen
teilt er unverzüglich mit. Die zwei Tage vor Seminarbeginn gemeldete Zahl gilt als verbindlich. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch auf der Grundlage des zuletzt mitgeteilten Anmeldestandes. Die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

§ 4 Änderung, Kündigung, Rücktritt**

[1] Eine Stornierung seitens des Auftraggebers/Teilnehmers bedarf der Schriftform.

[2] Für zahlungspflichtige Teilnehmer gilt Folgendes:

[3] Stornierungsregelungen für individuelle Veranstaltungen sind in dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung festgelegt.

[4] Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

§ 5 Änderung, Stornierung durch HCx Consulting

[1] Die HCx Consulting GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen bzw. zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere:

[2] Im Fall einer Änderung oder Stornierung werden die Teilnehmer schriftlich und schnellstmöglich benachrichtigt. Die bereits gezahlte Seminargebühr wird umgehend erstattet, sofern eventuell angebotene Ersatztermine nicht wahrgenommen werden können. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Kostenerstattung.

[3] Bei Veranstaltungen, die nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen und sittenwidrigen oder rufschädigenden Charakter haben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

[4] Für während der Durchführung von Seminaren abhanden gekommener persönlicher Gegenstände (Garderobe etc.) wird eine Haftung seitens HCx Consulting GmbH ausgeschlossen.

§ 6 Haftung des Trainingszentrums

[1] Jeder einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung des Trainingszentrums der HCx Consulting GmbH ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Schulen gegen Personenschäden (2 Mio. €), Sachschäden (1 Mio. €) und Vermögensschäden (100 T €) versichert.

[2] Das Trainingszentrum der HCx Consulting GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach den §§ 701 ff BGB. Darüber hinaus haftet das Trainingszentrums nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.

[3] Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Trainingszentrums der HCx Consulting GmbH. Etwaige Schäden müssen spätestens beim Verlassen des Trainingszentrums diesem gegenüber geltend gemacht
werden.

[4] Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Trainingszentrums der HCx Consulting GmbH ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf 10.000 EUR beschränkt.

§ 7 Haftung des Kunden

[1] Für Beschädigungen oder Verluste, die der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen dem Trainingszentrum zufügen, haftet der Kunde. Er ist in dem Umfang von der Haftung befreit, in dem der Verursacher des Schadens oder ein Dritter dem Trainingszentrum der HCx Consulting GmbH Ersatz leistet.

[2] Wenn das Trainingszentrum für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Trainingszentrum von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Schlussklauseln

[1] Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

[2] Die Speicherung der Daten aus diesem Vertrag für interne Zwecke ist beiden Vertragspartnern gestattet. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist außer in den gesetzlich erlaubten Fällen unzulässig.

[3] Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Templin, der Sitz des Trainingszentrums der HCx Consulting GmbH.

[4] Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.


Stand: Januar 2007

* Die Seminargebühren unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Die ausgewiesen Preise sind jeweils Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19%.

** Wir empfehlenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten und -abbruchversicherung.